Einführung in die maritime Registrierung in Spanien
Die Registrierung von Booten in Spanien ist ein obligatorisches Verfahren, das das Recht verleiht, die spanische Flagge zu führen und legal zu segeln. Es wird von der Generaldirektion der Handelsmarine (DGMM) und den Seekapitänschaften reguliert. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die spanische Gesetzgebung bei der Besteuerung und Sicherheit von Freizeitbooten besonders streng. Wenn Sie also den detaillierten Prozess kennen, sparen Sie Zeit und Strafen.
Welche Schiffe müssen registriert werden und welche sind davon ausgenommen?
Gemäß dem Königlichen Erlass 1435/2010, der die Beflaggung und Registrierung von Freizeitbooten regelt, gibt es Unterschiede je nach Länge und Nutzung:
- Boote mit einer Länge von höchstens 12 Metern: Sie sind von der Registrierung befreit, wenn sie ausschließlich im spanischen Küstenmeer fahren (Liste 7). Stattdessen durchlaufen sie einen vereinfachten Prozess Inschrift, das eine Registrierungsnummer zuweist, ohne dass eine Rolle oder eine normale Navigationslizenz erforderlich ist.
- Boote mit einer Länge von mehr als 12 Metern: Sie müssen sich zwingend im Schiffsregister der DGMM eintragen lassen (Liste 7 für den privaten Gebrauch).
- Schiffe, die zum Chartern oder zur gewerblichen Vermietung bestimmt sind (Liste 6): Sie müssen unabhängig von ihrer Länge registriert werden, auch wenn sie weniger als 6 Meter messen.
Wesentliche Dokumentation für die Datei
Um das Verfahren bei der Hafenbehörde einzuleiten, müssen Sie die folgenden Originaldokumente vorlegen:
- Eigentumsnachweis: Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (für neue Boote) oder Kaufvertrag mit gezahlter Grunderwerbsteuer (ITP - Formular 620 oder 621).
- CE-Konformitätserklärung: Werftdokument, das bescheinigt, dass die Konstruktion des Bootes und des Motors den Sicherheitsrichtlinien der Europäischen Union entspricht.
- Bescheinigung über die Abmeldung im ausländischen Register: Wenn das Schiff eine frühere Flagge eines anderen Landes hatte, muss die Konsular urlaubs besch einigung oder das legal isierte Ursprungs register vorgelegt werden.
- Eigentümeridentifikation: Kopie des DNI, NIE oder CIF des kaufenden Unternehmens.
Schritt 1: Zahlung von Gebühren und Steuern
Bevor Sie zum Kapitän gehen, müssen Sie die steuerlichen Verpflichtungen bei der Steuerbehörde (AEAT) erfüllen:
Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel (Formular 576)
Dies ist die bekannte „Registrierungssteuer“. Für Sportboote gilt entsprechend ihrer Länge:
- Unter 8 Meter Länge: Von dieser Steuer befreit (du musst trotzdem das Formular 575 einreichen oder eine Befreiung beantragen).
- Über 8 Meter Länge: Sie zahlen einen allgemeinen Satz von 12% auf den Schiffs wert (11% auf den Kanarischen Inseln).
- Charterbefreiung: Die in Liste 6A aufgeführten Schiffe, die ausschließlich für die Vermietung bestimmt sind, sind von dieser Steuer befreit, unabhängig von ihrer Größe, nach vorheriger Beantragung des Formulars 05.
Schritt 2: Vorstellung bei der Hafenbehörde
Sobald die Steuern beglichen sind, wird der elektronische Antrag beim Kapitän des Bezirks Ihrer Wahl eingereicht. Der Schifffahrtsbeamte prüft, ob die CE-Erklärung mit den Schildern des Bootes und des Motors übereinstimmt. Wenn alles korrekt ist, geht es zum **Eintrittsblatt** mit der Vergabe des Kennzeichens und der Nummer (Kennzeichen).
Schritt 3: Erlangung des Patents und der Navigationslizenz
Nach der Registrierung werden das **Navigationspatent** (ein Dokument, das zum Führen der Flagge berechtigt) und das **Seetüchtigkeitszeugnis** ausgestellt, das bescheinigt, dass das Boot die für die Fahrt zur See erforderlichen technischen Bedingungen und Inspektionen (ITB) erfüllt.
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