Der französische Markt für Boote und der Wechsel der Flagge
Der französische Nautikmarkt ist einer der größten Europas, und es ist üblich, gebrauchte Boote zu sehr guten Preisen zu finden. Um jedoch in Spanien legal und mit voller Ruhe segeln zu können, bevorzugen viele Käufer, die ursprüngliche französische Flagge gegen die spanische Flagge zu wechseln. Dieser Prozess erfordert koordinierte binationale Verfahren bei den maritimen Verwaltungen beider Länder.
Schritt 1: Abmeldung in Frankreich beantragen (Radiation de Pavillon)
Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, das Schiff im französischen Ursprungsregister (Affaires Maritimes) abzumelden. Das Völkerrecht verbietet die doppelte Registrierung eines Schiffes. Um die Stornierung bearbeiten zu können, müssen Sie Folgendes angeben:
- Der ursprüngliche französische Navigationsausweis (Acte de Francisation oder Carte de Circulation).
- Der beidseitige Kaufvertrag auf Französisch und Spanisch (oder mit Übersetzung).
- Kopie des DNI des spanischen Käufers.
Die französische Verwaltung wird ein offizielles Dokument mit dem Titel **Certificat de Radiation de Pavillon** ausstellen, das bescheinigt, dass das Schiff nicht mehr unter der französischen Flagge steht.
Schritt 2: Steuer abrechnung in Spanien
Bei der Einfuhr eines Gebrauchtbootes aus der Europäischen Union nach Spanien müssen die territorialen Steuerpflichten geklärt werden:
- Grunderwerbsteuer (ITP - Modell 620/621): Die Zahlung erfolgt bei der Steuerbehörde Ihrer Autonomen Gemeinschaft. Der Satz variiert zwischen 4 % und 8 % des Bootswerts gemäß den nautischen Bewertungstabellen der BOE.
- Sonderanmeldegebühr (Modell 576): Obligatorisch, wenn das Boot länger als 8 Meter ist (anwendbarer Satz von 12 %). Beträgt sie weniger als 8 Meter, wird die Nichtbeschränkungserklärung bearbeitet.
Schritt 3: Technische Schiffskontrolle (ITB) und CE-Kennzeichnung
Um das Boot in Spanien zu registrieren, verlangt die Kapitanerie ein gültiges spanisches Seetüchtigkeitszertifikat. Dies bedeutet, dass eine Kooperationsprüfungsstelle beauftragt werden muss, eine **Import-ITB** durchzuführen. Der Prüfer wird überprüfen:
- Die Übereinstimmung der Rumpfnummer (HIN/CIN) mit der CE-Konformitätserklärung.
- Der Zustand der Bodenhähne, Feuerlöscher, Schwimmwesten und Leuchtfackeln.
Schritt 4: Anmeldung bei der Schifffahrtsbehörde
Mit dem französischen Strahlungszertifikat, dem ITP-Nachweis, dem abgerechneten Formular 576 und dem positiven Bericht der ITB reichen unsere Verwalter die Unterlagen bei der Maritimen Kapitänschaft ein. Es wird dir ein neues Kennzeichen (Liste 7) zugewiesen und die spanische Navigationsgenehmigung ausgestellt.
Schreibbüro der Meeresagentur
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