Seekapitän und DGMM

Professionelles nautisches Management

Bei Gestoría del Mar sind wir Spezialisten für die umfassende Verwaltung von Verwaltungsverfahren für alle Arten von Sportbooten, Jetskis und Charterbooten. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung und einem Team von nautischen Fachleuten garantieren wir der Generaldirektion der Handelsmarine (DGMM) und den Seekapitänen in ganz Spanien einen schnellen, sicheren und problemlosen Service.

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Autorisierter Service

Bootsregistrierung

Die Registrierung eines Freizeitbootes in Spanien ist ein obligatorisches Verfahren für alle Boote mit einer Länge von mehr als 12 Metern sowie für solche mit geringerer Länge, die kommerzielle Tätigkeiten ausüben (Liste 6) oder außerhalb der spanischen Hoheitsgewässer fahren möchten. Dieser Prozess beinhaltet die formelle Eintragung im Schiffsregister der Generaldirektion für die Handelsmarine (DGMM), wobei eine Navigationslizenz und ein einzigartiges Registrierungssignal zugewiesen werden. Eine schlecht verwaltete Abwicklung kann zu Verzögerungen und schweren Sanktionen führen, weshalb es wichtig ist, Experten im Seerecht zu haben.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Dokumentenanalyse

    Umfassende Überprüfung der technischen Werftdokumentation, Kaufverträge, Einkaufsrechnungen und Konformitätszertifikate des Schiffes.

  • 2. Abrechnung von Gebühren und Steuern

    Zahlung der Sonder steuer auf bestimmte Transport mittel (Modell 576-12% für eine Länge von mehr als 8 Metern, mit Ausnahme von Charter befreiungen) und Abrechnung der DGMM-Sätze.

  • 3. Präsentation im Kapitänsamt

    Elektronische Eingabe der Registrierungsdatei in der Seekapitänschaft entsprechend dem ausgewählten Registrierungshafen.

  • 4. Ausstellung der Dokumentation

    Übergabe des Navigationsplans, Zuweisung der Registrierungsnummer (Nummerierung) und Ausstellung der offiziellen Navigationslizenz.

Häufig gestellte Fragen zur Bootsregistrierung:

Pflicht besteht für Schiffe mit einer Länge von über 12 Metern oder solche, die kommerziellen Zwecken dienen (Liste 6). Für Schiffe unter 12 Metern, die in Liste 7 betrieben werden, gibt es ein vereinfachtes Eintragungsverfahren, das keine eigentliche Registrierung erfordert, wohl aber eine Anmeldung.
Die Kosten beinhalten die Gebühren der DGMM (Anmeldung und Eintragungsblatt), die beruflichen Honorare und vor allem die Steuern. Überschreitet die Rumpflänge 8 Meter, wird die Zulassungssteuer erhoben (12 % des Nettowertes des Bootes, außer auf den Kanarischen Inseln, wo es 11 % sind), zusätzlich zur entsprechenden Mehrwertsteuer von 21 %.
Sobald wir alle Unterlagen haben und die entsprechenden Steuern beglichen haben, dauert es in der Regel zwischen 10 und 15 Werktage, bis der Vorgang bei der Seekapitänschaft geklärt ist.

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Änderung der Schiffsflagge

Die Flaggenführung oder der Wechsel der Flagge eines Schiffes besteht darin, das Schiff in einem fremden Land zu registrieren, was erlaubt, sich an dessen spezifische Seeschifffahrtsgesetze zu halten. Historisch gesehen haben viele spanische Reeder ihre Schiffe in Ländern der Europäischen Union (wie Polen, Frankreich oder den Niederlanden zu jener Zeit) flaggen lassen, um die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung zu vereinfachen, die strengen und kostspieligen regelmäßigen spanischen Inspektionen (ITB) im Fall bestimmter Flaggen zu vermeiden und freier zu navigieren. Wir kümmern uns um den gesamten internationalen Registrierungsprozess und stellen sicher, dass du die spanischen Sicherheits- und Zollvorschriften (Zahlung von Steuern in Spanien für Einwohner) einhältst.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Flaggenauswahl

    Beratung bei der Auswahl der am besten geeigneten Fahne (derzeit wird die polnische Fahne aufgrund ihrer Kosten und unbegrenzten Haltbarkeit am meisten empfohlen).

  • 2. Dokumentenvorbereitung

    Beglaubigte Übersetzung der Kaufdokumente und technischen Spezifikationen in die Amtssprache des Zielregisters.

  • 3. Registrierungsanfrage

    Einreichung des elektronischen Antrags bei der Seefahrtsbehörde des gewählten Landes (z. B. Ministerium für Sport und Tourismus Polens).

  • 4. Beschaffung und Lieferung

    Empfang der vorläufigen Flagge im digitalen Format innerhalb von 24–48 Stunden und anschließende physische Zustellung des endgültigen Zertifikats auf einer Plastikkarte.

Häufig gestellte Fragen zum Flaggenwechsel von Schiffen:

Ja, es ist 100 % legal, solange das Boot die in Spanien abgeführten Steuern (MwSt. und Sondersteuer auf die Zulassung, wenn es länger als 8 Meter ist) bezahlt hat. Außerdem muss der Kapitän die entsprechende spanische nautische Qualifikation für die Bootsgröße und das Fahrgebiet besitzen.
Nein, im Gegensatz zu anderen Flaggen wie der belgischen oder der kroatischen ist die polnische Zulassung endgültig und lebenslang gültig, ohne dass regelmäßige Erneuerungsgebühren oder Jahresbeiträge gezahlt werden müssen.
Die Hauptvorteile bestehen darin, dass die obligatorische technische Schiffsinspektion (ITB) für Freizeitboote nicht erforderlich ist, dass das Mitführen des Sicherheitsmaterials möglich ist, das der Reeder nach eigenem Ermessen für verantwortlich hält, und dass der Registrierungsprozess sehr flexibel und wirtschaftlich ist.

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Ausländische Flagge Niedrig-oder Ursprungs register

Wenn ein Boot im Ausland gekauft wird oder wenn das Registrieren eines importierten Bootes unter spanischer Flagge gewünscht wird, ist der unverzichtbare rechtliche Schritt, die Abmeldung im Ursprungsregister zu beantragen. Kein Boot darf gleichzeitig unter zwei Flaggen registriert sein; doppelte Flaggenführung ist nach internationalem Recht streng verboten. Dieser Vorgang erfordert die Kontaktaufnahme mit den Behörden des ausstellenden Landes (wie den Schiffsregistern von Frankreich, Großbritannien, Polen, Belgien usw.) und das Vorlegen von Eigentumsnachweisen und der entsprechenden Gebühren, um das Abmeldungszertifikat (De-registration Certificate) zu erhalten.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Antrag auf das Ursprungs register

    Verfassen und Versand des offiziellen Abmeldungsantrags bei der zuständigen Schifffahrtsbehörde des aktuellen Landes des Schiffs.

  • 2. Abrechnung von Lasten

    Überprüfung und Abwicklung eventueller Hypotheken, Belastungen oder schwebender Pfandrechte am Schiff im Ursprungsregister.

  • 3. Erhalt der Entlassungsbescheinigung

    Erhalt des offiziellen physischen Dokuments, das von der internationalen nautischen Behörde visiert wurde.

Häufig gestellte Fragen zur Abmeldung der ausländischen Flagge oder zur Herkunftsregistrierung:

Das hängt von der nationalen Verwaltung ab. In Frankreich dauert es normalerweise 2 bis 4 Wochen, während Registrierungen wie die britische (SSR) in 7-10 Tagen erledigt werden können.

Müssen Sie heute Ihre ausländische Flagge oder Ursprungs registrierung bearbeiten?

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Änderung der Liste (6. auf 7. und umgekehrt)

In Spanien werden Schiffe im Schiffsregister nach ihrer Nutzung klassifiziert. Die Liste 7 ist für Freizeitboote vorgesehen, die ausschließlich privat und sportlich genutzt werden, ohne Gewinnabsicht. Die Liste 6 ist für Boote bestimmt, die für kommerzielle Freizeitaktivitäten genutzt werden, hauptsächlich für touristische Vermietung (Charter), Segel- oder Angelschulen. Eine Listenänderung bedeutet, das Boot den für Berufsschiffe geltenden Sicherheitsanforderungen anzupassen, die Versicherungspolice zu aktualisieren und einen offiziellen Antrag bei der Schifffahrtsbehörde einzureichen.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Angemessen heit der Sicherheit

    Überprüfung, dass das Schiff über die vorgeschriebene Ausrüstung für die Zielliste verfügt (die Liste 6 stellt höhere Anforderungen an Funkkommunikation und Rettungsboote).

  • 2. Verwaltungsantrag

    Einreichung des Antrags auf Änderung der Liste und Aktualisierung des Schiffseintragungsblatts beim Kapitän.

  • 3. Außerordentliche Inspektion

    Koordination mit einer kooperierenden Inspektionsstelle (bei Bedarf für außerordentliche ITB oder Nutzungsänderungen).

Häufig gestellte Fragen zum Listenwechsel (6. auf 7. und umgekehrt):

Nein, es ist strengstens verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet, die 20.000 € übersteigen können. Um ein Boot in Spanien legal zu mieten, muss es in Liste 6 eingetragen sein.

Musst du heute deinen Listenwechsel (6. zu 7. und umgekehrt) erledigen?

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Import von Booten

Der Import eines Bootes aus einem Land außerhalb der EU (wie den USA, dem Vereinigten Königreich oder der Türkei) erfordert ein strenges Zoll- und technisches Genehmigungsverfahren. Wir verwalten die DUA-, CE-Zulassung und Registrierung in Spanien.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Zollabfertigung

    Einreichung des DUA (Einheitliches Verwaltungsdokument) beim Eingangszollamt und Zahlung von Zöllen (falls zutreffend) sowie der 21 % Einfuhrmehrwertsteuer.

  • 2. Homologisierung und CE-Kennzeichnung

    Wenn das Boot nicht über die ursprüngliche werkseitige CE-Kennzeichnung für den europäischen Markt verfügt, wird eine Inspektion und ein Projekt von einem Schiffsingenieur durchgeführt, um die CE-Kennzeichnung nach dem Bau zu erhalten.

  • 3. Anmeldung in Spanien

    Eintragung im spanischen Schiffsregister, sobald zoll- und technisch legalisiert.

Häufig gestellte Fragen zum Bootsimport:

Für Boote, die von außerhalb der EU importiert werden, gilt ein allgemeiner Zollsatz von etwa 1,7 % bis 2,7 % (je nach Bootstyp), zuzüglich 21 % spanischer Mehrwertsteuer, berechnet auf den Zollwert (Kaufwert + Seetransport).

Müssen Sie Ihren Import von Booten heute verarbeiten?

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Schiffsexport

Wenn Sie Ihr spanisches Schiff an einen ausländischen Käufer verkauft haben, müssen Sie die Ausfuhr abmeldung beim spanischen Schiffs register beantragen. Wir übernehmen die Formalitäten, um den Verkäufer von zukünftigen Verbindlichkeiten zu befreien.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Vertragsgestaltung

    Vorbereitung des internationalen Kaufvertrages mit Lieferklauseln und Verantwortlichkeiten.

  • 2. Antrag auf Abmeldung wegen Auslandsverkauf

    Elektronische Übermittlung der Abmeldung datei des Schiffes an das Schiffs register amt.

  • 3. Lieferung der Dokumentation

    Senden der legalisierten spanischen Abmeldebescheinigung an den ausländischen Käufer, damit dieser das Boot in seinem Land registrieren kann.

Häufig gestellte Fragen zum Bootsexport:

Nein, sobald der Exportvorgang beginnt, werden die spanische Registrierung und Folio gelöscht und das Schiff muss die spanische Flagge hissen.

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Funklizenz und MMSI

Die Schiffsstationslizenz (LEB) und die MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity) sind für Schiffe mit UKW-Funkgeräten mit digitaler Selektivrufanlage (LSD) oder Satellitengeräten obligatorisch. Es handelt sich um einen eindeutigen 9-stelligen Code, der Ihr Schiff für die Sicherheit auf See und für Rettungszwecke identifiziert (verbunden mit dem internationalen SAR-Rettungssystem).

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Antrag auf MMSI

    Telematische Einreichung des technischen Funkkommunikationsexposés bei der DGMM.

  • 2. Zuordnung und Ausstellung

    Ausstellung des LEB, in dem Marke, Modell und nationale Zulassungsnummer der an Bord befindlichen Geräte angegeben sind.

  • 3. Programmierung

    Lieferung des 9-stelligen MMSI-Codes an einen autorisierten Techniker zur Aufzeichnung der Nummer im UKW-Transceiver und Funkfeuer.

Häufig gestellte Fragen zum Funkschein und MSI:

Ja, in spanischen Gewässern ist dies für alle Freizeit schiffe obligat orisch, die in den Navigations zonen 1, 2, 3 oder 4 (d. H. Mehr als 12 See meilen von der Küste entfernt) eingesetzt werden, da sie ein UKW-Funkgerät mit LSD transportieren müssen.

Müssen Sie noch heute Ihre Funk- und MSI-Lizenz beantragen?

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Technische Schiffsuntersuchung (ITB)

Die Technische Schiffsinspektion (ITB) in Spanien entspricht dem TÜV für Autos, ist jedoch an den nautischen Bereich angepasst. Sie ist für alle spanischen Freizeitschiffe der Liste 7 mit einer Länge von 6 Metern oder mehr sowie für alle der Liste 6 (kommerzielle Nutzung) unabhängig von ihrer Größe vorgeschrieben. Das Navigabilitätszertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn die ITB nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen bestanden wird (in der Regel alle 5 Jahre, mit Zwischeninspektionen für Charterboote oder größere Schiffe).

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Terminanfrage

    Terminplanung für die technische Inspektion des Schiffs an Land (um Rumpf und Bodenventile zu überprüfen) und im Wasser.

  • 2. Körperliche Inspektion

    Der qualifizierte Inspektor prüft den Zustand des Rumpfes, der Motoren, der Funkausrüstung und der Sicherheitsausrüstung (Westen, Leuchtraketen, Feuerlöscher, Flöße).

  • 3. Ausstellung des Zertifikats

    Wenn die Inspektion günstig ausfällt, wird der Inspektionsbericht erstellt und das offizielle Lufttüchtigkeitszertifikat erneuert.

Häufig gestellte Fragen zur Schiffstechnischen Inspektion (ITB):

In der Regel werden regelmäßige Inspektionen alle 5 Jahre für Freizeitboote der Liste 7ª (zwischen 6 und 24 Metern) durchgeführt. Bei Liste 6ª (Charter) ist eine zusätzliche Zwischeninspektion an Land nach 2,5 oder 3 Jahren erforderlich.

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Änderung des Schiffs namens

Ein Eigentümer kann den Namen seines Bootes aus ästhetischen Gründen, aus Aberglauben (obwohl die Seefahrertradition etwas anderes besagt) oder wegen eines Kaufs ändern wollen. Dieser Vorgang erfordert die Beantragung einer vorherigen Genehmigung bei der Generaldirektion der Handelsmarine, um zu überprüfen, dass der gewünschte Name nicht bereits im gleichen Seegebiet oder in der Provinz registriert ist, um Doppelungen zu vermeiden.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Namensanfrage

    Einreichung von drei Namens optionen, die in der Reihenfolge ihrer Präferenz aufgeführt sind, beim Maritime Captaincy.

  • 2. Autorisierung des DGMM

    Die Kapitänschaft erlässt die Entscheidung, die Änderung zu genehmigen, wenn es keine Namensdopplung im selben Bezirk gibt.

  • 3. Dokumentaktualisierung

    Die neue Schifffahrtsdokumentation wird mit der aktualisierten Identität des Schiffes ausgestellt.

Häufig gestellte Fragen zur Änderung des Schiffsnamens:

Ja, solange der gewünschte Name in der Provinz der Schiffsregistrierung verfügbar ist und nicht gegen die guten Sitten oder geschützten Bestimmungen der Marine verstößt.

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Verfahren im zentralen Seeregister

Das Register für bewegliches Eigentum (Abteilung „Schiffe“) und das Zentrale Seeregister sind die Einrichtungen, in denen Finanzierungsverträge (Schiffsleasing), Schiffshypotheken und alle Belastungen oder Belastungen, die sich auf das Eigentum des Schiffes auswirken, registriert werden müssen. Wir kümmern uns um die Registrierung und Stornierung dieser Gebühren, um saubere Verkaufstransaktionen sicherzustellen.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Einfache Notizanfrage

    Überprüfung des Fracht status des Schiffes im Register des beweglichen Eigentums.

  • 2. Drafting und Elevation

    Verwaltung notarieller Urkunden, wenn es um die Begründung oder Aufhebung einer Marinehypothek geht.

  • 3. Registrierungssitz

    Endgültige Registrierung des Rechts akts in den entsprechenden maritimen Register büchern.

Häufig gestellte Fragen zu Verfahren im Central Maritime Registry:

Es ist ein offizielles Dokument, das vom Register für bewegliche Sachen ausgestellt wird und bescheinigt, wer der rechtliche Eigentümer des Schiffes ist und ob es Schulden, Hypotheken, Pfändungen oder laufende Leasingverträge hat.

Müssen Sie heute Ihre Unterlagen beim zentralen Seeregister bearbeiten?

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Beratung für Charterunternehmen

Das Geschäft der Bootsvermietung (Seevercharterung) unterliegt in Spanien einer strengen Regulierung, die zwischen den autonomen Gemeinschaften (Balearen, Katalonien, Andalusien, Kanarische Inseln) deutlich variiert. Wir beraten Schifffahrtsunternehmen bei der Registrierung von Flotten, der Erlangung lokaler Fahrtgenehmigungen, Steuerbefreiungen für gewerbliche Tätigkeiten und Mietverträgen.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Unternehmensverfassung

    Unterstützung bei der Gründung eines Handelsunternehmens, das sich auf Freizeit- und Charteraktivitäten spezialisiert.

  • 2. Antrag auf Ausnahmen

    Vorlage des Formulars 05 des Finanzamtes zur Befreiung von der Registrierungssteuer aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit.

  • 3. Autonome Genehmigungen

    Registrierung in den Registern der maritimen Tourismus unternehmen der Autonomen Gemeinschaften, in denen die Flotte tätig ist.

Häufig gestellte Fragen zur Beratung für Charterunternehmen:

Es handelt sich um ein obligatorisches regionales Verfahren, bei dem der Charterbetreiber unter seiner Verantwortung erklärt, dass er alle Sicherheits-, Versicherungs- und Steueranforderungen für den kommerziellen Betrieb in den Gewässern einer bestimmten Region erfüllt.

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Umfassende Nautische Beratung

Die maritime Verwaltung in Spanien ist komplex und verstreut. Wir bieten einen kontinuierlichen Beratungsdienst an, um steuerliche Fragen (MwSt. auf Vermietungen, nautische Grunderwerbssteuer, Navigationsgebühren T0/T5), Streitigkeiten über Bootshaftpflichtversicherungen bei Schadensfällen oder die Eignung von Freizeitscheinen bei Inspektionen durch die Guardia Civil del Mar zu klären.

Vorteile unserer Verwaltung:

Schritt für Schritt Verfahren:

  • 1. Erstberatung

    Detaillierte Untersuchung des vom Kunden vorgelegten nautischen Steuer- oder Verwaltungsfalls.

  • 2. Erteilung des Gutachtens

    Vorbereitung einer rechtlichen oder steuerlichen Strategie unter Berufung auf BOE-Vorschriften und internat ionale Abkommen.

  • 3. Aktive Darstellung

    Einreichung von Einsprüchen, Einreichungen oder technischen Schutz maßnahmen bei den Agenturen des Entwicklungs ministeriums oder des Finanzminister iums.

Umfassende nautische Beratung FAQ:

Die Grunderwerbsteuer (ITP) wird gezahlt, die je nach Autonomer Gemeinschaft des Wohnsitzes des Käufers zwischen 4 % und 8 % variiert, berechnet auf den tatsächlichen Kaufpreis oder die offizielle Bewertungstabelle des Finanzministeriums (Tabellen des BOE zur Schiffsbewertung).

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