Nautik und Import
Import von Booten nach Spanien
Zollabwicklung, CE-Kennzeichnung und Beflaggung ausländischer Schiffe.
Premium-Service
Problemloser Importvorgang
Ein Sportboot aus einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union wie den USA oder dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit) zu bringen oder die Flagge eines europäischen Schiffes zu übertragen, erfordert die Einhaltung strenger Schiffsvorschriften. Wir kümmern uns um das Einheitliche Verwaltungsdokument (DUA), Zölle, Steuerbefreiungen bei Umzug, CE-Kennzeichnungsprojekte und die abschließende Registrierung bei der Schifffahrtsbehörde.
Warum den Import mit Gestoría del Mar abwickeln?
DUA und Zollverwaltung
Präsentation des Einheitlichen Seeverwaltungsdokuments und der Einfuhrtarife.
CE-Kennzeichnung nach dem Bau
Homologation von amerikanischen oder englischen Schiffen, die kein originales europäisches Zertifikat haben.
Steuerplanung
Beratung zu Befreiungen von der Sondersteuer (12 %) bei Wohnsitzverlegung.
Phasen des Legalisierungsprozesses in Spanien
1
Zollabfertigung
Zollabfertigung und Zahlung der Mehrwertsteuer/IGIC im spanischen Eingangshafen.
2
Inspektion und CE-Kennzeichnung
Erhalt der CE-Zulassung durch Inspektion und Plan des Schiffsingenieurs.
3
Registrierung und Einschreibung
Endgültige Eintragung im Schiffsregister der DGMM und Herablassen der vorherigen Flagge.
Häufig gestellte Fragen zur Einfuhr
Sie müssen 21 % Mehrwertsteuer (berechnet auf dem Wert des Bootes zuzüglich Transportkosten), Zölle (normalerweise 1,7 % bis 2,7 %) und die Sonderzulassungssteuer zahlen, wenn die Länge 8 Meter überschreitet (12 %, außer bei gewerblichen Charterbefreiungen).
Wenn das Boot aus den USA oder einem anderen Nicht-EU-Land stammt und nicht über die ursprüngliche CE-Kennzeichnung für den europäischen Markt verfügt, muss eine Einzelgenehmigung namens „Post-Construction CE Marking“ durchgeführt werden, bei der ein Schiffsingenieur das Boot inspiziert und einen technischen Konformitätsbericht ausstellt.